Corona-Massnahmen geltend ab Freitag 30.10.2020

Liebe TKD Squad Züri MitgliederInnen, mit den neuen Corona-Massnahmen sieht die Situation wie folgt aus:

Erwachsene: Kontaktsport ist momentan verboten. Es dürfen aber bis zu 15 Personen OHNE Kontakt trainieren. Ab 5 Personen muss mit Maske trainiert werden.

Kids: Das Training darf OHNE Kontakt weitergeführt werden. Kinder unter 16 Jahren müssen keine Masken tragen, für die Trainer gilt aber Maskenpflicht. Sicherheitshalber bitten wir euch uns kurz im WhatsApp Gruppen-Chat mitzuteilen wer jeweils ins Training kommt damit wir niemanden nach Hause schicken müssen. Bleibt gesund und bitte nur ins Training kommen, wenn Ihr gesund seid.

Sportliche Grüsse Chris & Team

Infos zur 2. Corona-Lockerung geltend ab 08.06.2020

Laut Swiss Olympics und dem BASPO (Bundesamt für Sport), gibt es 5 Grundsätze die ab 08.06. auch für uns gelten. Pratzentraining / Kampftraining ist nur dann erlaubt, wenn wir folgende Beding-ungen einhalten. 

1. Nur symptomfrei ins Training kommen Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT  am Trainingsbetrieb teilnehmen.

2. Abstand halten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Bespre-chungen, nach dem Training, bei der Rückreise in diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiter-hin zu verzichten.Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass bei unseren Trainings 9 maximal 10 Personen teilnehmen dürfen. (Gesamtfläche 100m2)

3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach demTraining gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein sämt-liche Trainingseinheiten Präsenzlisten. 

Der Trainer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona -Beauftragten (Nicole, siehe Punkt 5) in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

5. Bestimmung Corona Beauftrage Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen.

Diese ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei uns ist  Nicole dafür verantwortlich. Bei Fragen darf man sich direkt an sie wenden:  (Tel. +41 76 386 74 07 oder nicole_zaeh@hotmail.com). 

Unser individuelles Schutzkonzept wird entsprechend angepasst in den nächsten Tagen und im Dojang aufgelegt.

Ich freue mich auf einen guten Trainingsstart und liebe Grüsse 

Chris & Team